Infos für unsere Kunden...

 

Wir helfen Ihnen gerne mit Futter, Sachspenden und Beratung, wenn…

  • Sie Geringverdiener sind, eine geringe Rente oder Arbeitslosengeld IV beziehen,
  • Sie uns Ihren gültigen Bescheid und den Erstbescheid vorlegen können,
  • Sie einen Nachweis über Ihr Haustier mitbringen (z.B. Kaufvertrag, Hundesteuerbescheid, Versicherungsnachweis, Impfausweis, Tierarztrechnung, Bescheinigung durch den Tierarzt)
  • Ihr Haustier schon vor Eintritt Ihrer Bedürftigkeit in Ihrem Haushalt lebte.

 

*Ihr Hund ist bei uns herzlich willkommen. Bei Ihrem ersten Besuch bitten wir Sie, Ihren Vierbeiner mitzubringen.


Für Katzen, Nagetiere, Fische und Vögel bringen Sie bitte einen Nachweis mit, dass es die Tiere gibt.

Bitte beachten Sie: Wir unterstützen keine Vermehrer oder Züchter. Des Weiteren unterstützen wir keine Neuanschaffungen, d.h.: Sie müssen das Tier bereits besessen haben, als Sie in Notlage geraten sind. Sollten Sie sich während Ihrer finanziellen Notlage ein zweites Tier zulegen, behalten wir uns vor, Sie in unserer Kartei zu sperren. Neu angeschaffte Tiere können nicht von der Tiertafel versorgt werden.
 

*Voraussetzung:

 

- Ihr Vierbeiner ist gesund, und hat keine ansteckenden Krankheiten

- Trägt einen Maulkorb oder eine Schlaufe

- Ist frei von Ungeziefer

- Ist verträglich mit anderen Artgenossen

 

Wir behalten uns vor, Hausbesuche mit Ihnen zu vereinbaren.

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